Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen Sea & Sun Holiday ( SSH )
1.Buchung
Eine Buchung kann digital, per online - Reservierungsformular, schriftlich oder telefonisch erfolgen und ist sowohl für den Mieter als auch für Sea & Sun Holiday (SSH) bindend,
falls das Objekt verfügbar ist und Ihre Buchung von SSH akzeptiert wurde.
2. Finanzielle Regelung
a. Sobald wir Ihre Buchung geprüft haben, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung mit
einer Zahlungsaufforderung, wobei 50 % vom Gesamtbetrag als Anzahlung innerhalb 14 Tagen auf das Konto von SSH eingegangen sein müssen. Die restlichen 50% sind spätestens 4 Wochen vor dem Anreisetermin zu zahlen.
b. Bei einer Buchung innerhalb 8 Wochen vor dem Anreisetermin ist der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb 14 Tagen zu bezahlen.
c. Bei einer Buchung innerhalb 1-3 Wochen vor dem Anreisetermin ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zu bezahlen.
d. Eine nicht rechtzeitige Bezahlung kann eine Annullierung des Mietvertrages seitens SSH zur Folge haben.
e. Überweisungskosten sind in jedem Falle Kosten des Mieters.
f. Pro Reservierung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 20,- berechnet.
g. Mit Eingang der Buchung erklärt sich der Mieter mit diesen Bedingungen einverstanden.
3. Rechte und Pflichten des Vermieters
a. Der Vermieter verpflichtet sich, das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem und einwandfreiem Zustand an den Mieter zu übergeben.
b. Der Vermieter darf das Mietobjekt zu allen üblichen Zeiten in Augenschein nehmen.
c. Der Vermieter darf hinsichtlich der Möblierung und Ausstattung der gemieteten Räume keinerlei Veränderungen mehr anbringen, die zur Verminderung der Qualität und/oder des Komfort führen.
4. Rechte und Pflichten des Mieters
a. Der Mieter erklärt, dass er über Lage, Einrichtung und Zustand des Mietobjektes
unterrichtet ist.
b. Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters dürfen nur die in der Reservierungsbestätigung angegebene Personenanzahl im Mietobjekt übernachten, unabhängig der im Objekt zugelassenen Personenzahl. Auch Kinder, Kleinkinder und Säugling gelten als Personen.
Auch ist eine Gruppe von Jugendlichen oder jungen Erwachsenen unter 23 Jahre nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Bei Nichteinhaltung kann von SSH der Vertrag ohne Recht auf jegliche Kompensation mit sofortiger Wirkung storniert werden, d.h. das Objekt muss sofort verlassen werden.
c. Der Mieter darf das Mietobjekt ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weiter vermieten oder zum Gebrauch überlassen.
d. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt einschließlich des vorhandenen Inventars pfleglich zu behandeln und alle während seiner Mietzeit entstandenen Schäden sofort dem Vermieter zu melden und zu ersetzen.
e. Der Aufenthalt in der Ferienunterkunft geschieht in jedem Fall auf Risiko des Mieters. Ebenso übernimmt er die Haftung für seine Gäste und Familienangehörigen. Die Beweislast liegt dabei beim Mieter. Alle Gäste müssen sich an die Hausregeln halten.
f. Die Verpflichtung zu unverzüglichem Schadenersatz gilt auch für abhanden gekommene Teile des Mietobjektes, der Ausstattung oder des Inventars.
g. Der Mieter versichert, dass er eine Haftpflichtversicherung besitzt.
h. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt während der Mietzeit zu reinigen und stets in einem ordentlichen Zustand zu halten.
i. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt nach Beendigung der Mietfrist einschließlich dem darin befindlichen Inventar in sauberen und ordentlichen Zustand zu einem vereinbarten Termin zurückzugeben. Anders ist der Vermieter berechtigt, extra Kosten zu berechnen.
j. Haustiere dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden.
k. Der Mieter wird das Mietobjekt ausschließlich zu Urlaubszwecken verwenden und darf in den gemieteten Räume weder Beruf noch Geschäfte ausüben.
l. Es ist verboten, in dem Mietobjekt andere Geräte für Koch-, Heizungs- oder Waschzwecke zu verwenden, als die darin vom Vermieter angebrachten oder aufgestellten Geräte.
m. Der Mieter wird, falls nicht anders vereinbart bzw. angegeben, Bettwäsche, Hand- und Küchentücher selbst mitbringen.
o. Es ist dem Mieter untersagt, durch Musizieren oder Lärmen andere zu belästigen, vor allem zwischen 22:00 Uhr und 8:00 Uhr.
5. Allgemeine Bestimmungen
a. Die Übergabe des Mietobjektes vom Vermieter an den Mieter erfolgt durch Aushändigung der Hausschlüssel.
b. Die Ferienunterkunft soll am Ankunftstag bis spätestens 20.00 Uhr bezogen werden, wenn nicht anders vereinbart. Mieter, die nicht rechtzeitig bei ihrer Ferienadresse ankommen (können), sind verpflichtet, die Vermieter darüber rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, so dass eine Absprache über die Schlüsselübernahme gemacht werden kann.
c. Mögliche Beanstandungen den Mietgegenstand betreffend müssen innerhalb 12 Std. nach Einzug in das Mietobjekt dem Vermieter telefonisch mitgeteilt werden, damit diese falls möglich sofort beseitigt werden können. Danach können leider keine Forderungen betrefft den Zustand des Mietobjektes mehr gestellt werden,
d .Am Abreisetag muss die Ferienunterkunft bis spätestens 10.00 Uhr im besenreinen Zustand geräumt werden, falls nicht anderes vereinbart ist.
Einen genauen Abreisetermin sollte spätestens 2 Tage vor Ihrer Abreise mit dem Vermieter abgesprochen werden. Evtl. wird eine Kaution berechnet. Die Kaution wird nach Ihrer Abreise innerhalb 3 Wochen zurückbezahlt, wenn das Haus gemäß den Bedingungen hinterlassen werden.
e Sollte das Mietobjekt übermäßig verschmutzt hinterlassen werden, können extra Reinigungskosten berechnet werden.
f Sollte während des Aufenthalts ein übermäßiger Energieverbrauch festgestellt werden, können zusätzliche Energiekosten in Rechnung gestellt werden.
g Es ist nicht erlaubt, Autos am Stromnetz des Mietobjekts aufzuladen, es sei denn, es ist eine Ladestation oder -box vorhanden. Für das Aufladen von Autos verweisen wir auf die öffentlichen Einrichtungen, die zu diesem Zweck zur Verfügung stehen.
6. Optionsrecht
a. Eine Reservierung kann innerhalb 8 Tagen ab Reservierungsdatum rückgängig gemacht werden. Dies muss erst telefonisch und dann schriftlich per E-Mail mit Anlage der Reservierungsbestätigung erfolgen. Dabei sind die Reservierungskosten in jedem Fall zu bezahlen.
b. Bei einer Annullierung nach diesen 8 Tagen gelten die Annullierungs-Bedingungen unvermindert, siehe Punkt 7.
c. Dieses Optionsrecht gilt nicht bei einer Reservierung innerhalb 8 Wochen vor Mietbeginn.
7. Annullierung durch den Mieter
a. Jede Annullierung muss erst telefonisch und danach auch schriftlich per E-Mail an SSH mitgeteilt werden.
b. Punkt 7c-d-e-f gelten bei Stornierung ohne Verwendung des von SSH angebotenen Stornierungsfonds.
c. Bei einer Annullierung nach 8 Tagen und bis zu 3 Monaten vor Mietbeginn werden 15 % der Kaltmiete in Rechnung gestellt.
d. Es werden 50 % der Kaltmiete in Rechnung gestellt, wenn die Annullierung innerhalb von 3 Monaten bis 1 Monat vor dem Mietbeginn erfolgt.
e. Es werden 75 % der Kaltmiete, wenn die Annullierung innerhalb von 1 Monat bis 1 Woche vor dem Mietbeginn erfolgt.
f. Es werden 100 % der Kaltmiete, wenn die Annullierung kürzer als 1 Woche vor dem Mietbeginn erfolgt oder wenn die Mietfrist schon begonnen hat.
g. Bei einer Annullierung werden Ihnen die Vermittlungsgebühr sowie die damit verbundenen Annullierungskosten von € 28,- in Rechnung gestellt.
8. Änderung der Buchung durch den Mieter
a. Wenn Sie Ihre bereits vorgenommene Reservierung wie auch immer ändern möchten, teilen Sie dies dem Büro von SSH mit. Diese Änderung wird schriftlich bestätigt. Die damit verbundenen Kosten betragen € 10,-.
b. Änderungen der Mietzeit u. Wechsel des Objekts gelten als Annullierungen. Änderungen der zusätzlichen Kosten, wie z.B. Touristensteuer u. extra Service - Artikel können nach Ihrer Abreise nicht mehr verrechnet werden
c. Für zusätzlicher Service wie Bestellung van Bettwäsche usw., die nach der Buchung erfolgen, werden die zusätzliche Kosten in Ihre Buchung offen gestellt. Ungenutzte Bestellungen können nach Abreise nicht mehr verrechnet werden.
9. Annullierung durch SSH
Falls SSH durch besondere Umstände zu einer Stornierung einer bereits gemieteten Ferienunterkunft gezwungen ist, wird der Mieter davon unmittelbar in Kenntnis gesetzt und es wird ihm, wenn möglich, eine Alternative angeboten.
10. Vertrags-Lösung
a. Sowohl der Vermieter als auch der Vermittler SSH ist berechtigt, diesen Vertrag zu lösen, wobei die Zahlungsverpflichtung des Mieters unverändert bleibt, wenn:
- zum Zeitpunkt des Mietbeginns nicht die volle Mietsumme entrichtet ist;
- der Mieter das Mietobjekt vorzeitig räumt;
- der Mieter ohne vorherige schriftliche, digitale oder telefonische Benachrichtigung, am Tag des Mietbeginnes das Mietobjekt nicht bis 20.00 Uhr übernommen hat;
- der Mieter den Verpflichtungen dieses Vertrages nicht nachkommt.
b. Ein vorzeitiges Verlassen des gemieteten Objektes vor Ablauf der Mietperiode bewirkt, dass alle Rechte auf Kompensierung oder Erstattung verfallen.
c. Im Fall von höhere Gewalt (sowie Terrorismus, Pandemie, Krieg, usw) werden die normale Stornokosten berechnet, siehe Punkt 7.
11. Konflikte
Schriftliche Beanstandungen werden dem Hauseigentümer/ Vermieter vorgelegt und müssen daher in der Landessprache oder in englischer Sprache bei SSH vorgelegt werden. Im Falle möglicher Konflikte die nicht außergerichtlich gelöst werden können, ist der Gerichtsstand Middelburg.
12. Sonstiges
a. Sea & Sun Holiday sowie der Vermieter haften in keinem Falle für:
-Diebstahl, Verlust oder Schäden, gleichgültig welcher Art, die während oder in Folge eines Aufenthaltes in einer Ferienunterkunft widerfahren werden;
-Defekte oder außer Betrieb gestellte technische Geräte;
-Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, welche außerhalb unserer Verantwortlichkeit durch Dritte verursacht werden;
-Bußgelden wegen falsch parken, oder Schaden beim Parken.
b. Die Richtigkeit aller Daten, die SSH über die verschiedenen Mietobjekte erteilt, werden mit großer Sorgfalt kontrolliert. SSH übernimmt jedoch keine Garantie darüber, dass der aktuelle Zustand des Mietobjektes, der durch Veränderungen des Eigentümers im Laufe der Zeit eventuell vorgenommen wurde, mit dem unter www.seasunholiday.com beschriebenen Mietobjektes übereinstimmt.
c. Für den allgemeinen Zustand des Mietobjektes ist im vollen Umfang der Vermieter / Eigentümer verantwortlich.
d. SSH ist nicht verantwortlich für die Erteilung und Weitergabe falscher Informationen und übernimmt keine Haftung für daraus eventuell entstandenen Schäden.
e. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ausstattung, Treppen und Komfort der Ferienunterkünfte mindestens dem Standard der hier ansässigen, ländlichen Bevölkerung entsprechen und deshalb von Ihrem gewohnten Komfort abweichen können.
f. SSH tritt als Vermittler zwischen dem Mieter und dem Vermieter/ Eigentümer auf.
g. Der Umgang mit Ihrem Daten behandelt SSH mit größter Sorgfalt und ist beschrieben unter www.seasunholiday.com/Datenschutz .
h. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
i. Möglicherweise werden in der unmittelbaren Nähe des gemieteten Objektes Arbeiten durchgeführt die zu einer Lärmbelästigung führen können. Dafür kann der Vermieter und SSH keinesfalls verantwortlich oder haftbar gemacht werden.